Die steigenden Anforderungen an Pflege und Therapie im Gesundheitswesen machen ein Umdenken nötig. Ärzte und Pflegepersonal sollen mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben haben und werden deshalb weitgehend von Verwaltungsarbeiten entlastet werden. Das Gesundheitsmanagement im Bereich Pflege und Therapie regelt das Personalwesen, ist verantwortlich für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement, für Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Pflegekonzepten, Organisation und Kontrolle des Beschwerdemanagements, Budgetierung des Pflegedienstes, Finanzierung und Controlling der Einrichtung und der Leistungsabrechnung.
Alle Maßnahmen werden mit Mittelgebern, dem medizinischem Fachpersonal und der Leitung abgesprochen, beispielsweise die Anschaffung eines Pflegedokumentationsprogramms.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: berufenet.arbeitsagentur.de
Bundesverband Pflegemanagement: www.bv-pflegemanagement.de