Perspektive Gesundheitswirtschaft

Anerkennung von Abschlüssen

Berufliche Anerkennung bedeutet die Bewertung und – bei positiver Entscheidung – die Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss.

Seit April 2012 haben Menschen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, das Recht auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Abschluss – für alle Berufe und unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus.

Eine berufliche Anerkennung ist in vielen Berufen hilfreich. In einigen Berufen (den sogenannten reglementierte Berufen) ist sie sogar Voraussetzung für die Ausübung des Berufs in Deutschland.

In der Gesundheitsbranche sind die unterschiedlichsten akademischen Berufe vertreten, für die unterschiedliche Anerkennungsverfahren gelten. Ärzte, Apotheker, Ingenieure, Lehrer z.B. zählen zu den reglementierten Berufen, d.h. man braucht für die Ausübung des Berufs oder das Führen der Berufsbezeichnung eine offizielle Anerkennung. Ohne diese Anerkennung darf man mit einem ausländischen Berufsabschluss nicht in Deutschland in diesen Berufen arbeiten.

Andere akademische Abschlüsse, wie z.B. Biologie, Physik, Betriebswirtschaft, Informatik, Sportwissenschaft gehören zu den nicht reglementierten Berufen. Für sie ist eine Anerkennung keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung. In diesen Berufen kann man sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und arbeiten.

Beratungsstellen

Wenn Sie sich für die Anerkennung Ihres Abschlusses interessieren, sollten Sie sich bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe beraten lassen.

Adressen finden Sie hier beim bundesweiten Netzwerk IQ

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen unter:

www.anerkennung-in-deutschland.de

http://bq-portal.de

www.make-it-in-germany.com

(Aktualisiert am 27. Juli 2016)