Perspektive Gesundheitswirtschaft

Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“

in Deutschland leben rund 16,5 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Das entspricht 20 Prozent der Gesamtbevölkerung. Viele Faktoren führen dazu, dass Migrantinnen und Migranten etwa doppelt so stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind wie Personen ohne Migrationshintergrund. In den letzten Jahren verzeichnet Deutschland eine wachsende Neuzuwanderung – insbesondere aus den EU-Ländern. Viele von ihnen verfügen über berufliche Bildungsabschlüsse oder andere wertvolle Qualifikationen, die hierzulande oft nicht anerkannt werden. Gleichzeitig werden Fachkräfteengpässe in Deutschland immer spürbarer.

Vor diesem Hintergrund müssen alle Potenziale, insbesondere auch die von Migrantinnen und Migranten, aktiviert werden. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ arbeitet seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. In der Förderperiode 2015-2018 wird das Programm um den Schwerpunkt „ESF-Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetztes“ erweitert. Von zentralem Interesse ist, dass im Ausland erworbene Berufsabschlüsse – unabhängig vom Aufenthaltstitel – häufiger in eine bildungsadäquate Beschäftigung münden.

Die Wahrnehmung von Migrantinnen und Migranten ist häufig defizitär geprägt. Nicht nur für eine vielfältige Gesellschaft ist es wichtig, den Blick für die Potenziale von Zugewanderten zu schärfen und Diskrimi-nierungen abzubauen, sondern auch für eine gelingende Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund. Interkulturelle Kompetenz bei den Arbeitsmarktakteuren aufzubauen und zu verankern, ist daher nach wie vor ein zentrales Anliegen des Förderprogramms IQ.

Foto: Netzwerk IQ/Anita Schiffer-Fuchs

Handlungsschwerpunkte des Förderprogramms

Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung

Die Beratungsstrukturen, die IQ zur Begleitung des Anerkennungsgesetzes (BQFG) aufgebaut hat, werden ausgebaut und um eine Qualifizierungsberatung erweitert. Ratsuchende erhalten eine kompetente Beratung zu Anpassungsqualifizierungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen, um die volle Anerkennung und danach eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zu erreichen.

Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes

Im zweiten Schwerpunkt werden Qualifizierungsmaßnahmen für Personen mit ausländischen Abschlüssen konzipiert und durchgeführt. Das sind z.B. Anpassungsqualifizierungen für reglementierte medizinische und pädagogische Berufe, die fachliche Lücken schließen oder erforderliche Deutschkenntnisse vermitteln. Oder Qualifizierungen für Akademikerinnen und Akademiker, denen für eine Arbeitsaufnahme noch fachliche, methodische oder sprachliche Kenntnisse fehlen. Mit den Qualifizierungen wird der Weg zu einer vollen Anerkennung vorhandener Abschlüsse und einer adäquaten Arbeitsmarktintegration geebnet.

Interkulturelle Kompetenzentwicklung

Aufbau bzw. Weiterentwicklung von interkulturellen Kompetenzen der Arbeitsmarktakteure ist der dritte Schwerpunkt. Adressaten sind vor allem Jobcenter, Agenturen für Arbeit, kommunale Verwaltungen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ziel ist es, für migrationsspezifische Themen zu sensibilisieren und in den Organisationen nachhaltige interkulturelle Öffnungsprozesse anzustoßen und Diskriminierungen abzubauen.

Strukturen des Netzwerkes

Die regionale Umsetzung des Förderprogramms ist zentrale Aufgabe der 16 Landesnetzwerke. Sie bieten die flächendeckende Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung an, entwickeln Anpassungsqualifizierungen und setzen diese um. Darüber hinaus übernehmen sie Servicefunktionen für Arbeitsmarktakteure, indem sie diese über Informationen, Beratungen und Trainings für die spezifischen Belange von Migrantinnen und Migranten sensibilisieren und fachliches Know-how vermitteln.

Fünf Fachstellen (Beratung und Qualifizierung, Berufsbezogenes Deutsch, Einwanderung, Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskreminierung, Migrantenökonomie) übernehmen die fachliche Beratung der Landesnetzwerke. Sie entwickeln Qualifizierungsmaßnahmen, Instrumente und Handlungsempfehlungen zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten.

Das Programm wird in den ersten beiden Handlungsschwerpunkten aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA). Der dritte Handlungsschwerpunkt wird aus Bundesmitteln finanziert.

Mehr Informationen auf der Webseite des Netzwerks